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Alt 12.01.2007, 20:06   #4
opa12
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das geht sogar soweit, dass bei einem Neubau an dem noch kein TA Anschluss vorhanden ist und gleich bei einem antbündeltem Anbieter bestellt wird zuerst bei der TA ein Anschluss bestellt werden muss (einer ohne Beindung) der wird dann vom Entbündelten übernommen und der TA Anschluss nach 1 Monat gekündigt.
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