also ich könnt mich irren.. glaub ich in diesem fall aber nicht..
1. du hast bei deinem provider einen vertrag unterschrieben, dass er deine privaten daten nicht hergeben darf, sowas nennt man datenschutz und das zählt auch heute noch was.. sollte er diese weitergeben kannst du klagen (ein fall in österreich der mir bekannt ist wurde vor gericht abgelehnt weil der provider die daten nicht hergeben durfte)..
-> die ip-adresse von dir kriegen wenn du sharest oder runterlädst ist kein problem.. und was bringts ihnen wenns die daten nicht bekommen weils nicht hergegeben werden dürfen? (da ist auch die rechtslage in deutschland eine andere.. dort darf mans hergeben)
-> das ganze sieht selbstverständlich anders aus wenn du jetzt beispielsweise kinderpronogr. sachen runderladest oder uploadest.. da könnens dir sehrwohl an die eier
2. muss man glaub ich unterscheiden ob du ein filesharing-programm verwendest bei dem du das UPLOADEN deaktivieren kannst oder nicht!
3. muss es soviel ich weiß in österreich innerhalb eines halben jahres zu einer gerichtsverhandlung

oder vorladung

(bin mir da nicht mehr ganz sicher) kommen, ansonsten -> abgewiesen
4. das strafausmaß ist glaub ich niedriger wenn du das ganze nur für den privaten gebrauch hast.. wenn du es verkaufst wirds kritsich weil du dich selbst bereicherst oder so irgendwie..
Anderes beispiel.. ist den niemandem von euch aufgefallen das es im kino bei der vorschau eine zeitlang diese werbung gab wo die familie den vater im gefängnis besucht und die singen.. und die kinder fragen: wann kommt papa wieder und die mutter: "noch 4 mal singen".. habens näml. geändert.. jetzt heißts "noch zweimal singen".. in österreich ist das strafausmaß nicht so hoch.. außerdem kommen alle filme aus D.. also glaubt nicht alles was ihr so im fernsehn seht

mfg