Zitat:
Original geschrieben von roro
Sind die beiden Grundstücke am selben Grundstück. Falls nicht, so ist das ganze Genehmigungspflichtig.
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wenn die gebäude am selben grundstück sind..meinste wohl...lol
und du hast recht ...wenn nur eine grundstücksgrenze überschritten wird mit einem kabel ist es genehmigungspflichtig..
aber wenn die grundstücke nebeneinander liegen, und kein öffentlicher !! grund überschritten wird...wirds wohl nicht sooo heiss gegessen..
glasfaser ist wegen des potentialausgleichs sowieso die bessere kabellösung...
aber vorsicht...das telefonkabel!!! ist hat keinen potentialausgleich..!!
und beim verlegen der kabel musst du falls wert auf blitzschutz gelegt wird einfach an den beiden höchsten punkten einen blitzableiter installieren...schau dir die freiland telefonleitungen und stromversorgungen für freistehende häuser an...ist ein anhaltspunkt