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Alt 30.12.2006, 09:35   #10
egite
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Hallo,
mit der vom TrackIR-Support an Frank geposteten Anleitung kann ich auch nichts anfangen.
Muss ich das?
Wenn ich ein Freeware-Addon herunterlade, bin ich gern bereit, einige Korrekturen vorzunehmen, aber wenn ich viel Geld für eine Ware bezahle - in diesem Fall TrackIR - dann erwarte ich, dass ich nicht erst daran herumbasteln muss, um sie korrekt in Gang zu setzen.
Das ist Sache des Herstellers oder des Importeurs.
Wenn ich in einem Restaurant essen gehe und dafür bezahle, muss ich auch nicht in der Küche dafür sorgen, dass meine Speise genießbar wird.

Bei TrackIR müsste der Händler eingreifen, in diesem Fall Aerosoft, und den Hersteller veranlassen, dass die Software nicht nur einen guten Uninstaller hat, sondern dem Artikel auch eine deutschsprachige Anleitung beiliegt.
Ich kenne die genaue Rechtslage nicht, aber ich habe gehört, dass jeder Ware, die in Deutschland verkauft wird, ganz gleich wo sie hergestellt wurde, vom Importeur oder vom Vertreiber eine deutsche Übersetzung der fremdsprachigen Bedienungsanleitung beigefügt werden muss.

Mit freundlichem Gruß und allen guten Wünschen für das Neue Jahr,
egite
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egite
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