Das Gewährleistungsrecht sagt eindeutig: dem Verkäufer muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden, er kann jedoch auch eine Wandlung (anderes Gerät) vorschlagen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Bringt die Nachbesserung nichts, ist jedenfalls der Kaufvertrag aufzulösen und Du kannst daher auf die Auszahlung von Bargeld bestehen.
Das wissen auch die Verkäufer vom Niedermeyr, sag das denen, das gibts die Kohle.
Ciao Oliver
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