Auf die Gewährleistung berufen
http://www.konsument.at/konsument/de...127&text=text4
siehst du die Möglichkeiten
Da es sich um keinen geringfügigen Mangel handelt kannst du sehr wohl auf einen Wandel(Geld zurück) des Kaufvertrages bestehen.
Druck dir einfach ein paar Seiten die das Thema behandeln aus mitsamt den entsprechenden Gesetzestexten und knall sie dem Shopleiter unter die Nase.