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Alt 29.12.2006, 15:26   #7
fredf
Inventar
 
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Auf die Gewährleistung berufen


http://www.konsument.at/konsument/de...127&text=text4

siehst du die Möglichkeiten

Da es sich um keinen geringfügigen Mangel handelt kannst du sehr wohl auf einen Wandel(Geld zurück) des Kaufvertrages bestehen.

Druck dir einfach ein paar Seiten die das Thema behandeln aus mitsamt den entsprechenden Gesetzestexten und knall sie dem Shopleiter unter die Nase.
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