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Alt 19.12.2006, 17:29   #4
Captain-Nico
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Zitat:
Original geschrieben von dk2zz
Das Abhören des Flugfunks ohne berechtigtes Interesse und ohne Flugfunkzeugnis ist in der Bundesrepublik strafbar. Unerlaubte Nutzung dieser Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Und nein, ein Hobby-Simmer hat kein "berechtigtes Interesse" im Sinne des Gesetzes. Wer das ist, ist nachzulesen in der Flugfunk Verordnung und im TKG.
Ich glaube er meinte es für Ivao, dass man sehr schnell auffällt wenn man nur rum steht.
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