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Alt 15.12.2006, 10:58   #7
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die ehemaligen betreuungsscheine (E111, umgangssprachlich auslandskrankenscheine) bzw. jetzt die EKVK (europäische krankenversicherungskarte) sind/ist für notfälle während eines vorübergehenden aufenthaltes in einem vertragsstaat gedacht ...

"planbare" zahnarztbesuche (zb. komplettsanierung o.ä.) werden dadurch nicht abgedeckt ...

dazu der passus auf einem alten formular E111:
Anspruch auf Sachleistungen verleiht dieser Vordruck jedoch dann nicht, wenn der Zweck der Reise darin besteht, sich ärztliche Behandlung im Ausland zu verschaffen.
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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