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Alt 13.12.2006, 18:45   #13
Guru
 
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Nachdem es ja wohl ein Impressum geben muss:

Eingeschriebener Brief (oder Fax, wenn vorhanden) mit Rücktritt nach Fernabsatzgesetz.

Dann warten, was kommt - im Regelfall ein paar böse Schreiben, Drohunh der Strafanzeige, Drohung der Klage - nur es bleibt beim Drohen, andere zahlen eh freiwilliger, das ist einfacher für die Site-Betreiber.

Aufgabeschein des Rücktrittsschreiben bzw. Faxjournal unbedingt aufheben.

Dann sicherheitshalber die AK aufsuchen.

Solltest Du noch nicht volljährig und damit nur eingeschränkt geschäftsfähig sein, unbedingt den Rücktritt auch vom gesetzlichen Vormund abzeichnen lassen.

Guru
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