Zitat:
Original geschrieben von red 2 illusion
Aktuelle Gesetzgebung der EU sehen vor, dass der Handel 2Jahre Gewährleistung einräumen muß, wobei nach 6Monaten der Kunde beweisen muß daß der Mangel nicht schon beim Kauf bestanden hat.
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kleine korrektur am rande ... wobei der Kunde beweisen muss, dass ein Mangel schon beim Kauf bestanden hat. (versteckter Mangel)