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Alt 27.11.2006, 11:20   #13
Ger_17
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Zitat:
Original geschrieben von red 2 illusion
Aktuelle Gesetzgebung der EU sehen vor, dass der Handel 2Jahre Gewährleistung einräumen muß, wobei nach 6Monaten der Kunde beweisen muß daß der Mangel nicht schon beim Kauf bestanden hat.
kleine korrektur am rande ... wobei der Kunde beweisen muss, dass ein Mangel schon beim Kauf bestanden hat. (versteckter Mangel)
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