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Alt 23.11.2006, 17:41   #1
antzs
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Daumen runter Programmentgelt

Ich habe mich bezüglich Programmentgelt und Empfangbar-
keit der ORF-Programme noch einmal erkundigt.

Es scheint so, dass das Gesetz bezüglich ORF-Programmentgelt
angepasst wurde:

Zitat:
ORF-Gesetz, BGBl. I Nr.159/2005
§31.(3)
Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und
der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. ...
Das würde also dann doch bedeuten, dass man das
Programmentgelt bezahlen muss, auch wenn man es technisch
nicht einmal empfangen kann!
Wer verfasst denn solche schwachsinnigen Gesetzestexte?

Zitat:
ORF-Gesetz
§31.(4)
Das Programmentgelt ist gleichzeitig mit den Rundfunk-
gebühren und in gleicher Weise wie diese einzuheben;
eine andere Art der Zahlung tilgt die Schuld nicht.
Das heisst man hat keine gesetzliche Möglichkeit bei
Vorhandensein eines Fernsehempfangsgeräts und keiner
technischen Möglichkeit die ORF-Programme zu empfangen,
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe
unabhängig vom ORF-Programmentgelt zu bezahlen.

ORF-Gesetz:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Ru...FGesetze_ORF-G

antzs
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