Ich habe mich bezüglich Programmentgelt und Empfangbar-
keit der ORF-Programme noch einmal erkundigt.
Es scheint so, dass das Gesetz bezüglich ORF-Programmentgelt
angepasst wurde:
Zitat:
ORF-Gesetz, BGBl. I Nr.159/2005
§31.(3)
Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und
der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. ...
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Das würde also dann doch bedeuten, dass man das
Programmentgelt bezahlen muss, auch wenn man es technisch
nicht einmal empfangen kann!
Wer verfasst denn solche schwachsinnigen Gesetzestexte?
Zitat:
ORF-Gesetz
§31.(4)
Das Programmentgelt ist gleichzeitig mit den Rundfunk-
gebühren und in gleicher Weise wie diese einzuheben;
eine andere Art der Zahlung tilgt die Schuld nicht.
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Das heisst man hat keine gesetzliche Möglichkeit bei
Vorhandensein eines Fernsehempfangsgeräts und keiner
technischen Möglichkeit die ORF-Programme zu empfangen,
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe
unabhängig vom ORF-Programmentgelt zu bezahlen.
ORF-Gesetz:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Ru...FGesetze_ORF-G
antzs