Der Begriff Haushalt ist zukünftig zentral:
Dies bezieht sich auf:
* Die Nutzung von DVB-xy in und an Computern oder mobilen Empfängern (wird einem Haushalt zugerechnet), somit ist die Nichtbezahlung der Rundfunkgebühr für Nebenwohnsitze sanktionsfrei, solange es sich um mobile Geräte handelt.
* Die prinzipielle Nutzungsmöglichkeit von PCTV bei xyDSL, da Rechtematerial, das frei versandt wird (Beispiel Pay TV Programme) so erfasst und abgegolten wird.
Ein Inanspruchnehmen von Pay TV selbst - über Smartcards - bedeutet einen Mehraufwand, nicht einen Exklusivaufwand, im Form einer monatlichen Gebühr.
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