ich denke schon, dass es eine möglichkeit für die firma gibt sich stundenmässig aus der schlinge zu ziehen - hatte ich in meinem früheren vertrag (bin innerhalb einer firma von standort 1/handel zu standort2/Industrie gewechselt).
ist imo die jahresarbeitszeitregelung, lt. welcher die einhaltung der arbeitszeit in den verantwortungsbereich des arbeitnehmers fällt.
sprich: du hast 1900 jahresarbeitsstunden, erfülle sie unter dieser/jener bedingung (kernzeit, gesetzl. pausen usw.). überstunden werden nicht abgegolten.
solange keine aussernatürlichen anforderungen an dich gestellt werden kann man dann dich für die nichteinhaltung bzw. fehlende inkenntnissetzung des vorgesetzten belangen - soll heissen zu stornieren (aussernatürl. anforderungen: arbeitssituation erlaubt es dir nicht mit deinen stunden zu haushalten, projekte, der AG fordert überstunden bzw. bietet nicht die möglichkeit des zeitausgleiches etc.).
kann mir vorstellen, dass es sowas auch auf monatsbasis gibt, dass muss aber definitiv im arbeitsvertrag definiert sein, ansonsten bist du im recht.
und ersteres kann eben auch noch angefochten werden, nur der stand vor dem AG wird sich in dem fall wohl auch dezent verschlechtern.
am besten wäre wie schon oft bemerkt eine unverbindliche anfrage bei der ak.
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mfg, TeeKiller
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