Soweit ich weiß muß man für den Fernseher am Nebenwohnsitz nix zahlen, wenn er ein portables Gerät ist, welches hauptsächlich am Hauptwohnsitz verwendet wird.
Somit würde ich mal sagen, der usb-stick liegt hauptsächlich am Hauptwohnsitz 
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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