@wuzzerwundi
Die Sache mit der Abschaltung des analogen terrestrischen
Signals ist zur Zeit nicht eindeutig geklärt. (Was der
GIS meiner Meinung nach ziemliches Unbehagen bereitet

)
Zitat:
Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung,
dass immer dann Rundfunkgebühren zu ...
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Das heisst doch, dass das nur die MEINUNG der GIS ist und
sie es zur Zeit nicht durch das Gesetz untermauern können.
Deshalb schreibt die GIS ja folgenden Satz im Anschluss:
Zitat:
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... Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.
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Zu diesem Thema passt auch folgender Artikel:
http://www.deranwalt.at/show.asp?id=...=Wissenswertes
Besonders interessant ist in diesem Artikel der 4. Absatz:
Zitat:
Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob mit
den Empfangseinrichtungen Programme des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks empfangen werden können oder –wie zB
bei Kabel- oder Satellitenanschlüssen- nicht. Können aus
gerätetechnischen oder auch aus geographischen Gründen (zB
im Gebirge) keine Programme des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks empfangen werden, so ist bei Vorhandensein von
Empfangseinrichtungen die Rundfunkgebühr ebenso wie auch
der sogenannte „Kunstförderungsbeitrag“ dennoch zu
entrichten, nicht aber die in der Regel gleichzeitig mit
dieser eingehobene Programmgebühr.
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mfg antzs