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Alt 18.11.2006, 16:04   #5
Guru
 
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Die TA müsste dafür ein sogenanntes "dingliches Recht" im Grundbuch eingetragen haben, was eher unwahrscheinlich ist.

Es wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein Leitungswegerecht nach dem alten Telegraphenwegegesetz oder dem neueren Telekomgesetz handeln - dann müsste aber der Vorbesitzer darüber Schriftverkehr haben und Du damit eine Ansprechstelle beim Leitungseigentümer.

Wenn es kein dingliches Recht ist, muss der Leitungseigentümer auf Aufforderung innerhalb "angemessener Zeit" die Leitung umlegen, wenn Du das Grundstück bzw. die Fläche unterhalb der Freileitung nützt und die Freileitung Dich an der ordnungsgemäßen Nutzung Deines Grundstücks hindert. Bei einem Kabel in der Erde, wenn Du zB ein Gebäude errichtest, muss das Kabel umgelegt werden, vorwiegend einmal in öffentliche Grundflächen, nur wenn diese nicht zur Verfügung stünden, dürfen auch private Grundflächen genützt werden.

Die Kosten der Umlegung hat der Leitungseigentümer zu tragen. Guru empfiehlt trotzdem, in aller Ruhe mit dem Eigentümer zu reden, wer weiß, ob Du nicht auch selber was brauchst, zB einen TA-Anschluss, eine entbündelte Leitung o.dgl. Wenn man da vernünftig agiert und kein Porzellan zerschlägt, können manche Dinge viel schneller und unbürokratischer gelöst werden, als man sich üblicherweise vorstellen kann

LG

Guru
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