in diesem fall glaub ich sogar das es ev nicht kapitalmässig belastet ist, jedoch mit irgendeinem recht das grundstück jederzeit betreten zu befahren - zu können oder so was in der art für die TA - damit sie jederzeit ihre "wartungsarbeiten" erledigen können.
so in der art wie das
Zitat:
DIENSTBARKEIT der Duldung einer elektrischen Leitung gem
Par 1 Vereinbarung 1937-10-23 hins Gst 342 für Stadt Wien
städtische Elektrizitätswerke im Eigentum der EZ 440 GB
Floridsdorf BG Floridsdorf
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