@alkohol in WN
der meister müller lebt da diesbezüglich ein wenig in der traumwelt.
anscheinend ist es ja so, dass dieses alkoholverbot stadtsache ist, die die exekutive mangels gesetzlicher grundlage nix angeht. die stadt müsste das selbst exekutieren. kann sie aber nicht weils zwenig geld hat um zusätzliche MA einzustellen...
ergo --> alkoholverbot auf öffentl. plätzen nicht durchführbar
