grad schreiben einer vorladung bei der polizei bekommen, nach §56 Abs. 1a KFG 1967, BGBl.Nr. 267/1967 kann die behörde fahrzeuge, deren erstmalige zulassung länger als 12 jahre zurückliegt, überprüfen, ob sie den vorschriften dieses bg entsprechen usw ....
sprich ich kann da zu einem termin (der mir nicht passt) freinehmen, 1h verscheissen und das überprüfenlassen, ausserdem soll das auto gereinigt und entladen sein, fahrgestellnummer und motorennummer müssen gut lesbar sein (wo sind die bei an 13 jahr alten corolla?), wenn ich da keine zeit habe und den termin verschiebe kostet das 13€
echt zum kotzen, erst vor kurzem 150 tsd km service und pickerl gmacht und von der werkstatt bescheinigung erhalten dass da alles passt. ich mein gut so könnens die werkstätten überprüfen aber dass sollsn gfälligst selber machen, also das is echt unnötig. Mein wagen is übrigens in schuss, insofern hab ich null befürchtungen dass da was nicht passen wird, da kenn ich andere 8jahre alte autos die vom pfuscher zusammengeflickt wurden und grad noch gehn, die müssen da natürlich nicht hin bzw erleben das eh nicht ...
