06.11.2006, 18:35
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#3
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Inventarisierter Pyromane
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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wir haben ein Vormerksystem:
Zitat:
Vormerkdelikt - Das blüht dem "Drängler":
Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und 0,6 Sekunden (das sind 14 bis 21 Meter bei 130 km/h), kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.
Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben einer Mindeststrafe von 72 Euro auch eine Vormerkung.
Der aggressive Drängler, der nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate rechnen. Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro oder unter Umständen sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.
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http://www.oeamtc.at/vormerksystem/
Zitat:
Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält dreizehn schwere unfallrelevante Verkehrsverstöße. Wer leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte setzt, braucht nichts zu befürchten.
Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von 13 schweren Verkehrsverstößen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine Vormerkung im Register.
Nach dem zweiten Delikt aus diesem "Pool" folgt der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für drei Monate zur Behörde
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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