Zitat:
|
* Zur Absicherung der Netzintegrität behält sich UPC das Recht vor, User, die durch ihr Nutzungsverhalten andere User in der Nutzung ihres Internet-Dienstes stören, in geeigneter Weise zur Einschränkung dieses Nutzungsverhaltens aufzufordern und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
|
Früher Nummern-Adel, heute Download Tadel
um das Glasfasernetz zu "secure"n.
Ta pöse Kundä könntä doch grad einmal draufkommen, daß derzeit bereits bis zu 50 Mbit / s problemlos realisiert werden können und daß das Transfervolumen oder tatsächlich unlimitiert längst nicht das Problem ist, sondern daß die Netzneutralität in Österreich durch Aussitzen torpediert wird.
Defacto ist die Netzneutralität durch ein Nichtentbündelung Machtkartell außer Kraft gesetzt.
Vorher waren es Jugoslawienexpansionsprobleme der Telekom im Bereich Internet, nun sind es Glasfasernetzverschweigungsavancen, die die Runde machen.
ADSL 2+ mit 25 Mb / s steht ante portas, Triple Play leistbar ohne Triple Prey und Triple Payisierung steht ante portas, derzeit schafft es Österreich noch, sich vor der EU zu verbergen.
Ein Preis unter 50 Euro für 4 Mb/s flat mit 8 IPs (Gesamtbandbreite: 4 Mb/s) ist gefordert, sodaß fünf Filme minimal pro Monat für 5 Euro Aufpreis per IPTV sich doch noch leistbar ausgehen.
Das, was derzeit getan wird, ist, Internetbenutzer zu Vista Muhkulis zu machen. Diskretes Umgehen mit Vergehen von Internetnutzern soll das Gewinnstreben der Unternehmen absichern.
Was gefordert ist, ist nicht eine GUID (Global Unique Identification Number) an Menschen (Bürdekarte) auszugeben, sondern Folgendes zu tun:
Drei Parallelinstallationen eines jeden Client-Betriebssystems pro Lizenz gesetzlich sichern und jede Installation unlimitiert änderungsfähig zu halten mit einem verbrieften Update- und Upgraderecht für mindestens fünf Jahre.
Die Vergabe von je einem IP Block (8 IP Adressen, 5 frei verfügbar) von nichts als dem Begriff "ein Haushalt" abhängig zu machen.
DRM gesetzlich zu verbieten und die Pauschalgebühr, Rohlingsabgabe und zusätzliche FREIWILLIGE Angebote (Jurassic Park per IPTV ein halbes Jahr früher als die fünf Film Poolkontigentierung) als VORGRIFF zum Standard als gewollt und arbeitsplatzsichernd festzuschreiben.
Die Aufnahme von Sendungen per IPTV (auch per Demandabruf) soll analog zu Videorecorderaufnahmen unbeobachtet und OHNE Wasserzeichen erfolgen können.
Das illegale Verbreiten von Filmen, Software und jeglichem urheberrechtlich geschützten Material bezieht sich auf FTP, P2P NONSHAPED und vergleichbare Internetverbindungen, Postweg oder Handübergabe / Botenwege.
Der Urheberschutz wird präzisiert auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit gegen Gebühr bei einer staatlichen Behörde auf weitere fünf Jahre, danach besteht der Urheberschutz weitere vierzig Jahre, jedoch nicht der Schutz vor Weitergabe per Konkurrenzierung durch dann eintretende Erschöpfung des Exklusivurheberschutzes. Klassifizierung von Lizenzabtretungen laut staatlicher Preisfestsetzungsbehörde.