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Alt 31.10.2006, 18:19   #4
LouCypher
der da unten wohnt
 
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wo bitte steht das ein pc mit internetanschluss gebührenpflichtig ist?

Das einzige was momentan scheinbar gilt ist das jedes zum rundfunkempfang taugliche gerät meldepflichtig ist, egal ob die empfangbare rundfunkart überhaupt verfügbar ist oder nicht. Theoretisch also auch ein ntsc fernseher mit dem man bei uns überhaupt nichts empfangen kann.

Strafbar sind afaik aber nur falsche angaben (nein ich hab kein tvgerät) nicht aber das schwarzsehen bzw. dem kontrollor den zutritt bzw. die auskunft zu verweigern.

Zitat:
Nicht zu melden

* ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio)
das würde imho bedeuten das wenn die dvb-t box inkl. antenne draussen steht und nur der monitor drinnen musst auch nichts zahlen.



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LouCypher
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