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Alt 17.07.2001, 00:16   #5
mr.red
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auch wenn du die zeitung im schulgebäude und am schulhof verkaufst: der lehrkörper und der direx haben kein recht auf ein vorabexemplar, sie haben kein recht auf mitsprache, kein recht auf zensur.
gebts richtig bös etzes, denn kein richter der welt wird jemanden wegen eines maturazeitungsartikels was antun und kein lehrer der welt wird es wagen sich so lächerlich zu machen, wegen eines maturazeitungsartikels zu klagen.
impressum nicht vergessen, als herausgeber den dorftrottel angeben.
format bei der druckerei erfragen,wegen fotos usw elementare bildschirmkalibrierung und farbraum-konzepte im inet abcheken.
viel spass beim absitzen des 8. jahres-noch nie hatt ich so durchtrainierte oberschenkel-vom dauerwippen
mfg
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