Recht auf ein Tauschgerät ist im Gesetz nicht verankert.
Innerhalb der ersten 6 Monate besteht seitens des Händlers, also ONE Gewährleistungspflicht, dies heißt nicht, ONE muss das Handy tauschen. Dies besagt nur, dass die Beweislast bei ONE liegt, dass dieses Handy schon beim Kauf keinen Fehler hatte, somit wird ONE aber auf der anderen Seite bemüht sein, dass Handy zu reparieren (klar, weil wer soll den sonst Umsatz genrieren) ...
ONE wird natürlich sich über die allgemeine Garantie regressieren, klar, aber das braucht dem Kunden innerhalb der ersten 6 Monate nicht tangieren.
Wenn das Handy nach 3 maligem Reparaturversuch noch immer nicht funktioniert, kannst du Wandlung verlangen, aber ob dies den Vertrag tangiert, bezweifle ich.
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