Anscheinend verirrst du dich in deinen zahlreichen Nicks immer wieder.
Hier hast du als Antwort auf diesen Post:
Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
ausser wenn die analoge tv-sendung aus österreich komplett eingestellt ist und du keinerlei receiver für den tv empfang daheim hast, kein kabel-tv hast. dann brauchst nur mehr für radio blechen.
|
geschrieben:
Zitat:
Original geschrieben von wuzzerwundi
falsch!
solange du ein gerät zu hause hast,das Rundfunksignale empfangen kann,solange zahlst du.
egal ob du eine Antenne,Receiver,etc. zuhause hast.
Nur "nichtempfangen" zählt nicht,das ist die schweinerei!
|
In dem von mir verlinketem Thread, der übrigens von dir begonnen wurde, steht die richtige Antwort, die du selber geschrieben hast:
Zitat:
Original geschrieben von zechenkas
Nur für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.
|