@litzen,
ok, produkthaftung kommt hier in keiner weise (anders als in .de) zum tragen, aber du als jurist solltest folgenden text eigentlich lesen können:
Gewährleistung
Gewährleistung ist kein freiwilliger Dienst des Händlers, sondern ein gesetzlicher Anspruch des Konsumenten. Der (kommerzielle) Verkäufer bürgt 6 Monate (bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre) ab dem Kauf für die Funktionsfähigkeit der Ware. Bei Privatverkäufen kann Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Händler muß bei Schäden für Reparatur oder Austausch der Ware aufkommen - und zwar in voller Höhe auf eigene Kosten. Ist das nicht möglich, besteht Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung. Achtung: bei unsachgemäßer Bedienung erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung.
Der Händler weigert sich nicht, die Reparatur durchführen zu lassen, also gibt es rechtlich de facto keinerlei Zwang, eine Wandlung in Geld vorzunehmen. Sowas solltest du eigentlich auch wissen.
mfg,
randalica
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