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Alt 24.10.2006, 12:58   #8
tellme
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Nein, aber in jungen Jahren mit genau so einem Kaufvertrag fürchterlich eingefahren. An der Vorderachse waren alle Kugelgelenke mit zu viel Spiel, die Kreuzgelenke der Vorderachse gaben bei vollem Einschlag Geräusche von sich, zu viel Spiel in den Motorlagern usw. usw.
Das alles sind aber keine Schäden, sondern ganz normale, alters- und kilometergemäße Verschleißerscheinungen. Und diese sind laut deinem Vertrag bei dem Auto zu reparieren.

Es geht hier nicht um Fristen der Gewährleistung, sondern darum, das du unterschrieben hast, das du ein reparaturbedürftiges Auto kaufst.

Ich habe mir damals eine blutige Nase geholt und den Kübel mit schönem Verlust wieder verkauft.



lg
Tellme
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