Wenn der Räuber eine Maske aufhat ....
Also ich denke, je geplanter eine (Un)tat umso sinnloser die Cam, umso spontaner (ist halt passiert) desto sinnvoller. Also gerade beim "Tschechanettl", da wird sie helfen.

Zumindest bei der Aufklärung.
Die Frage der Zuläßigkeit einer "privaten Überwachung auf öffentlichen Grund", die habe ich bereits im ERSTEN Post gestellt aber entweder gibt es hier keine Juristen

oder es gibt keine Regelungen hiefür

oder es will mir keiner verraten
Kurz gesagt, ICH kann sie nicht beantworten.