Solch eine Regelung gibt es nichtmal bei Mobilfunkbetreibern
Sogar der Wechsel von Stromlieferanten dauert nur zwei Monate. Müsste man das KschG diesbezüglich mal ändern oder einfach einen anderen Betreiber auswählen.
Vielleicht sollte man auch einfach nach Vertragsabschluss gleich vorsorglich kündigen und gegebenenfalls die Kündigung rechtzeitig widerrufen
