Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.10.2006, 22:11   #4
Gandalf
Elite
 
Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171


Standard

Zitat:
Original geschrieben von PhelanWolf
Darum auch vom Händler incl. Gewährleistung!!
Mit dem Auto wäre ich morgen zum ÖAMTC gefahren und hätte eine Ankaufsüberprüfung gemacht und sollte man mich übers Ohr gehauen haben, würde ich schon wieder auf der Matte des Händlers stehen!!!
Ankaufstest macht man vorher nicht nachher.
Bei einer Gewährleistung liegt die Beweislast nach 6 Monaten bei dir - daher DU musst beweisen das dieses oder jenes schon vor dem kauf defekt war - Mal abgesehen davon das dies ein Ding der unmöglichkeit ist - macht es ein Ankaufstest nach dem kauf nicht unbedingt leichter. "Verschleißteile" sind sowieso sicher irgendwo ausgenommen . Auf gut deutsch - die "Gewährleistung" kannst dir im Wohnzimmer aufhängen und einrahmen - zu mehr ist sie nicht gut.

Mal abgesehen davon - hast geschaut wann die letzten Services waren und was alles gemacht wurde, bzw wann/was als nächstes fällig ist - und jetzt bitte nicht schaun ob das Serviceintervall-Lämpchen blinkt - sondern einen Blick ins Serviceheft werfen.
____________________________________
Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex.
(Hugh M. Hefner)
Gandalf ist offline   Mit Zitat antworten