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Alt 10.10.2006, 15:42   #10
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


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Zitat:
Original geschrieben von Boot
100% Straftaten und 100% Aufklärung wird es wohl nie geben. Jetzt haben wir, ich glaube so um die 40% Aufklärungsquote. Also sind 1 oder 2% mehr ein Erfolg. Bist Du damit zufrieden oder sollte es doch etwas mehr sein?
Ich möchte noch einmal versuchen, dass klarzumachen, wovon der Artikel handelt, und was auch mit ganz ausdrücklichen Zitaten im Artikel und in meinem ersten Posting erwähnt worden ist. Es kommt nicht lediglich auf das Ergebnis der Aufklärungsquote an. Entscheidend ist der Weg dorthin: Wie stark greift eine Maßnahme in die Grundrechte der Bürger ein und welchen Nutzen bringt sie überhaupt? Für eine wie intensive Anwendung dieser Maßnahme entscheide ich mich deshalb im Rahmen einer Abwägung? Du blendest den Aspekt des rechtlichen Eingriffs völlig und den des sehr eingeschränkten Nutzens weitgehend aus. Das Freiheits- und Menschenbild moderner Demokratien sieht es nicht als erstrebenswert an, vor jeder Straftat geschützt zu sein, wenn der Bürger dafür gleichwohl seiner gesamten Menschenwürde entkleidet einer Totalüberwachung unterzogen wird.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Steht im Gesetz ;-) StGB
Du argumentierst, den Strafverfolgern seien vor Begehung einer Tat die Hände gebunden. Ich erkläre, dass es zahlreiche Mechanismen gibt, die dem widersprechen und dass etwa Versuch, Anstiftung … auch bereits repressive Maßnahmen auslösen können. Welchen Sinn macht als Replik darauf obiger, wenig höflicher Verweis von dir?


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Dazu mußt Du ein paar Sachen wissen: Name, Telephonnummer UND einen SEHR starken Verdacht. Der muß sogar so stark sein, daß ein Richter davon überzeugt werden kann.
Um in deiner Art zu antworten: „Steht im Gesetz“. ;-)

Aber was sollen diese Ausführungen von dir? Was dort steht, ist richtig und mir gut bekannt. Ich habe über entsprechende strafprozessuale Eingriffe eine juristische Dissertation geschrieben und arbeite derzeit als Staatsanwalt.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Klar der Unterschied?
Bei meiner Antwort sollte bereits deutlich geworden sein, dass ich deinen Diskussionsstil nicht ganz konstruktiv fand. Eine sachliche Diskussion fände ich spannender, als persönlich anmutende Versuche des Widerspruchs um des Widerspruchs willens.

Schöne Grüße,
Marc
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