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Alt 10.10.2006, 15:40   #9
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Boot
Ähhhh, Deine Mathematiknote? Oder hast Du die Zahl 5 einfach überlesen?
Ich sehe keinen Sinn, auf einem solchen, persönlichen Niveau zu argumentieren.

Du hattest du von 645 € Schaden an deinem Spiegel berichtet und damit deinen Zorn und deinen Zuspruch zur Videoüberwachung begründet. Fremde Schäden können aus meiner Sicht schlecht deinen Zorn begründen.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Ähhhhh, wieder ein Trugschluß, warum sollte ich mir etwas anschauen, wenn ich in der Früh keinen Schaden feststelle?
Ich habe nicht geschrieben, dass du jede Aufnahme auswerten sollst. Einzig morgens ein Schaden festgestellt, musst du vielleicht 40 Stunden Aufnahme betrachten: vielleicht 5 Kameras x 8 Stunden die betreffende Nacht aufgenommen. Allein das ist schon beträchtliche Arbeit, die in eine wirtschaftliche Überlegung einbezogen werden muss. Auch in meinem Artikel habe ich dargestellt, dass bei steigendem Ausmaß der Überwachung die Sichtung des Materials immer schwieriger wird, immer mehr Ressourcen der Ermittler beansprucht und inzwischen sogar den Flaschenhals darstellen kann.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Einen Versuch ist es wert. Übrigens kenne ich jemanden, dem hat...
Ein juristisches Argument ist beides nicht.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Wenn er sie, wenn nichts passiert, ungesehen löscht, warum nicht?
Schon in der Erhebung der Daten liegt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Eine später wie auch immer ausgemalte Verwertung der Daten ist für die Qualifizierung als Eingriff nicht erforderlich.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Wieder ein Trugschluß ;-) Ich will NICHT den Besucher überwachen, sondern meinen Besitz. Protokolieren tue ich auch NUR den Fahrzeugzustand und NICHT die Passanten.
Es kommt bei der Beurteilung des Eingriffs nicht auf deinen Willen an, sondern auf die tatsächliche Wirkung an. Wenn du nur deinen "Besitz überwachen" wolltest, könnte so eine Überwachung keinen Ermittlungsansatz liefern. Was sollte die Überwachung dann ergeben? Dass morgens dein PKW beschädigt ist? Dazu bräuchtest du keine Videoüberwachung. Überhaupt nur Sinn macht die in deinem Kontext geschilderte Überwachung, wenn fremde Personen oder zumindest fremde Fahrzeuge davon erfasst werden. Wie sonst soll denn die in dem Kontext beschriebene Abschreckung funktionieren? Und wie sonst soll die Videoüberwachung dir im Falle einer Beschädigung irgendwie helfen?


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Also ein Marc geht um 18:45 zum Heurigen, trinkt um 18:56 bis !9:12 ein Achterl, von 19:15 bis 19:45 das Zweite, "bratet" von 19:23 bis 19:47 die Kellnerin an. zahlt um 19:51 mit einem 20€-Schein, gibt dabei 30 Cent Trinkgeld und geht um 19:52 mit 0,42 Promille .....
Ich habe nicht geschrieben, dass es um eine Überwachung in dem Laden geht. Nach all den Erörterungen zum Geschehen auf der Straße machte das auch keinen Sinn. Zur Verdeutlichung ein Vergleich aus der Telekommunikationsüberwachung: Es lassen sich Inhaltsdaten überwachen; das ist ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Unbesehen des Inhaltes einer Kommunikation stellt es aber auch schon ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, wenn nur protokoliert wird, wer wann wie lange mit wem kommuniziert hat. Ähnlich liegt es hier: Allein schon die Erhebung von Informationen, wer wann mit wem den Laden betritt und verlässt, stellt eine Überwachung der Personen da. Kameras in dem Laden sind dazu weder erforderlich, noch irgendwie von mir erwähnt.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Nächster Trugschluß: Die Polizei EXISTIERT nicht nur, ja es gibt auch Polizisten die herumgehen oder -fahren und schauen. ;-) Ich sehe eigentlich KEINEN Unterschied ob der nette Herr (oder Frau) in Grün (oder blau) direkt schaut oder mit einem Fernglas oder eben einer Kamera. Auf öffentlichen Grund gibt es naturgemäß keine Privatspähre.
Das habe ich im Artikel erklärt. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung knüpft an eine Erhebung und Speicherung der Daten an. Die findet bei einer Videoüberwachung statt, nicht aber bei einem bloßen Umschauen der Polizei. Deshalb stellt letzteres keinen grundrechtsrelevanten Eingriff dar, und deshalb muss die Videoüberwachung mit Maßnahmen wie Durchsuchung, Beschlagnahme, TKÜ ö. ä. verglichen werden. Deshalb hatte ich einen entsprechenden Vergleich angestellt.


Zitat:
Original geschrieben von Boot
Viel trinken hilft nichts bei einem Beinbruch, also ist trinken sinnlos und somit zu verbieten?
Der letzte Teil deines Zitates war nicht Teil meines Vergleiches. Es ging um die Kausalität: Die räumst ein, dass Videoüberwachung manches gerade nicht leistet, „also“ verlangst du mehr. Das halte ich für kritikwürdig. Von einem „deshalb verbieten“ haben weder du noch ich in diesem Kontext etwas geschrieben, und ich halte es für einen schlechten Stil, deshalb so zu argumentieren.

Im übrigen geht es auch überhaupt nirgendwo um ein „Verbot“ der Videoüberwachung. Die Frage ist die ganze Zeit, inwieweit eine Videoüberwachung mit der bestehenden Rechtslage in Einklang zu bringen ist. Die Frage nach einem neuen Verbot kam weder im Artikel noch in meinem Posting auf.
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