Zitat:
Original geschrieben von Boot
Weiters ist es (zum Glück) in Österreich so, daß man zuerst eine Tat begehen muß um vor Gericht gestellt zu werden. Der Gedanke ist frei, erst ab der konkreten Tatvorbereitung wird es strafbar. Also wird es sehr schwer sein, die erste Tat einer Gruppe zu verhindern.
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Ein bisschen widersprichst du dir selbst: Wo soll denn nun die Grenze der Strafbarkeit liegen? Bei der Begehung der Tat? („zuerst eine Tat begehen“) Oder schon „ab der konkreten Tatvorbereitung“? Vorbereitung, Versuch, Begehung … das sind juristisch ganz verschiedene Zeitpunkte. Auch gibt es etwa noch die strafbare Anstiftung oder die strafbare Nichtanzeige geplanter Straftaten. Das liegt ebenfalls alles ggfs. weit vor Herbeiführung eines Taterfolgs.
Hier können einige Ermittlungsmaßnahmen helfen. V-Männer oder Telefonüberwachung etwa können auch schon die Planung von Straftaten aufdecken. Die Videoüberwachung allerdings gerade nicht. Das ist ein entscheidendes Argument gegen die Videoüberwachung. Dazu ein Zitat aus dem Artikel: „Nimmt man diesen Gedanken auf und denkt ihn konsequent zu Ende, dann bedeutet doch dies nichts anderes, als dass sich jedem potenziellen Attentäter die Chance für einen Anschlag oder Anschlagversuch ergäbe, um ihn dann an Hand der Identifikation über die Videoüberwachung aus dem Verkehr zu ziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein ernst zu nehmendes Sicherheitskonzept ist,“
Zitat:
Original geschrieben von Boot
Also bin ich derselben "paradoxen" Meinung, daß die Videoüberwachung ausgebaut werden soll, obwohl sie nicht alles verhindert und aufklärt.
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Du räumst ein, dass die Videoüberwachung nicht hilft. Semantisch verknüpfst du diese Erkenntnis gerade in kausaler Weise „also“. Aber wo ist dein Argument? Du siehst, Videoüberwachung hat klare Schwächen. „Also“ forderst du mehr? Viel zu trinken, hilft bei einem Beinbruch nicht. „Also“ noch mehr trinken?
Hast du vielleicht übersehen, dass anstelle von Videoüberwachung einfach andere Maßnahmen besser helfen könnten? Wieder ein Zitat aus dem Artikel: „Auch Peter Schaar beklagt, die Diskussion über das Problem der Überwachung werde „vielfach verkürzt geführt“. Der oberste Datenschützer beklagt, „bisweilen wird ausgeblendet“, was die jeweilige Maßnahme bewirken könne und ob es Alternativen gäbe“
Zitat:
Original geschrieben von Boot
Ich sehe da eigentlich nichts "paradoxes".
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Die Wertung als „paradox“ ist von dir hier etwas missverstanden worden. Das soll keine persönliche Kritik sein, sondern mag ja auch Schwäche des Textes sein. Als paradox bezeichnet der Artikel das Verhalten der Politik, sowohl aus Erfolgen als auch aus Misserfolgen der Videoüberwachung jeweils die genau gleiche Schlussfolgerung zu ziehen, dass deshalb mehr Videoüberwachung her muss.
Aus einer Tatsache und aus einer dem diametral entgegen stehenden Tatsache denn gleichen Schluss zu ziehen, ist widersprüchlich.
Gerade dass darin kein Argument liegt, zeigt sich, dass man die „Begründung“ auch mit vertauschten Vorzeichen anführen könnte: Bringt eine Videoüberwachung einen Erfolg, ist dass das Zeichen, dass wir nicht noch mehr Kameras brauchen. Denn wir haben ja schon genug. Bringt eine Videoüberwachung keinen Erfolg, ist dass das Zeichen, dass wir nicht mehr Kameras brauchen. Denn sie nutzen ja nichts.