Zitat:
Original geschrieben von Punschkrapfen
das gilt grundsätzlich nicht für Gattungsschulden; §360 HGB analog; aber zusätzlich gilt:
in den AGB von goldadler.com steht ua folgendes:
[...]Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluß schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Einbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben
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mängelrügen gibts nur beim beiderseitigen handelskauf. für computerfreaks, die nich kaufmann sind gillt abgb. frist läuft ab annahme der leistung als erfüllung.
grüsse