1, im prinzip ja
2, momentan also laufend gleich
3, du rechnest garnix - das rechnet dir das finanzamt vor.
4, ? keine ahnung bei mir wars nein.
5, kann man so nicht beantworten kommt auf art der anstellung an
6, nein, alles muss in extra dienstvertrag geregelt sein den ich von ak überprüfen lassen würde.
7. ja
zusammenfassend betrifft sowas dein laufendes einkommen nicht. du musst das zweite einkommen beim lohnsteuerausgleich angeben. dann wird zusammengezählt und gemeinsam versteuert.
kann dir nur dringend anraten dich mit allen unterlagen und sonstigen bei der ak zu melden und dir einen termin auszumachen. beratung ist soviel ich weiss kostenlos.
|