Zitat:
Original geschrieben von raven 666
woanders wurde mir geraten: von einem freund kaufen lassen, 1 monat in deutschland anmelden und dann "offiziell" nach ö verkaufen, denn dann entkommst der nova...
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sieht nicht so aus: Artikel V Normverbrauchsabgabegesetz - NoVAG 1991:
§ 1.
Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge:
(...)
3. Die
erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im
Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die
Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist oder nach
Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 erfolgt
ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines
Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der
Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung
eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz
zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die
Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. (...)
von "neu" ist keine Rede; anscheinend unterliegt jede erstmalige Einfuhr der NoVA. Was man aber umgehen kann, ist die österr. USt.:
§ 1 UStG: (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
(...)
3. die Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer). Eine Einfuhr
liegt vor, wenn ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das
Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg,
gelangt.
(2) Inland ist das Bundesgebiet. Ausland ist das Gebiet, das
hienach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so
kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer
österreichischer Staatsbürger ist, seinen Wohnsitz oder seinen Sitz
im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung
ausstellt oder die Zahlung empfängt.
(3) Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfaßt das
Inland und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser
Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). (...)
da Deutschland nicht Drittland iSd UStG ist, braucht keine EUSt entrichtet zu werden. Ersparnis: 4%