Da der Betreiber der Seite in Deutschland ist, werden wohl die deutschen Gesetze anwendbar sein. Ob es dort ähnlich ist wie bei uns bezüglich der Minderjährigkeit, weiß ich nicht.
Was mir allerdings auffällt: wie kommt Deine Schwester auf die Idee, dort zu chatten? Immerhin ist ohne Login nicht ersichtlich, dass man dort einen Chat findet. Wäre ich der Vater dieser netten Dame, würde ich ihr das Taschengeld einmalig um die besagten 29 Euro vermindern und dieses Geld wohltätigen Organisationen spenden, damit die Kleine lernt, künftig zu lesen, was man ihr auf den Bildschirm hinklatscht!
