Zitat:
Original geschrieben von Punschkrapfen
Die Altersgrenzen für die unbedenkliche Freude am anderen Geschlecht sind überall anders. Wer im Urlaub ins Ausland fährt schaut auf: http://www.ageofconsent.com
Wer im Land bleibt beachte: sie muss grundsätzlich 14 sein, dann ist sein Alter egal; ist sie zwischen 13 und 14, dann darf er nur max. 2 Jahre älter sein - also sie 13, er 15 geht auch. Eher theoretisch: sie darf auch unter 13 sein, aber dann darf er noch nicht 14 sein (allgemeine Strafunmündigkeit).
Viel Spass
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Es geht aber auch noch so:
- wenn Frau mit Frau, dann gelten die gleichen Regeln wie oben
- wenn Mann mit Mann, dann dürfen beide nur miteinander, wenn entweder beide unter 18 oder beide ÜBER 18 sind.
Das ergäbe dann folgendes Kuriosum: Mann, 17 lernt Mann 15 kennen, fangen eine Beziehung an. Kein Problem. Die Beziehung dauert mehr als ein Jahr, Mann ist über 18, sein Freund aber erst 16 : Strafe
§209 STGB, 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, also ziemlich heftig!
Übrigens ist dieses Gesetzt mittlerweile einzigartig in Europa, Österreich ist diesbezüglich auch schon von der EU, von Amnesty sowie von DenHaag desöfteren kritisiert worden.
Falls jemand in diese Situation kommt, so besteht die Möglich, in Schweden um Asyl anzusuchen. Es wird dort für derartige Fälle gewährt!!!
Mehr Infos unter
http://www.rklambda.at/
Ciao Oliver