Zitat:
Original geschrieben von zechenkas
Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht.
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das bezweifle ich stark, auch wenn es die GIS laut ihrer rechtsauflage so sieht, no na, aber gott sei dank ist die GIS nicht richter über sich selbst.
denn nur eine analoge satellitenanalge ist im grunde für den ORF empfang keine betriebsberetite anlage, weil mit dieser kein einziges ORF angebot, also weder TV noch RADIO zu empfangen ist, wenn dann auch kein radiogerät irgendwo im haus ist, dann bin ich der rechtsauffassung muss man sicher nicht zahlen, für was auch?