nachfrage wegen ORF-Receiver!
gerne informieren wir Sie über die Details zur Meldepflicht von Radio- und Fernsehgeräten.
Eine Melde- und Gebührenpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht für alle Rundfunk-Empfangseinrichtungen, unabhängig von Programm und Nutzung. Der Gesetzgeber definiert, dass bereits die "Betriebsbereitschaft" von Rundfunk-Empfangsgeräten für eine Meldepflicht entscheidend ist. (RGG, BGBl. Nr. 159/1999, § 2, Absatz 1).
Für eine Gebührenpflicht spielt es also keine Rolle, ob und welches Programm Sie empfangen. Es genügt, wenn Sie über Geräte verfügen, die einen Empfang ermöglichen.
Aufgabe der GIS ist es, über diese gesetzlichen Richtlinien zu informieren und die Gebühren einzuheben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ausnahmen machen können und hier keinen Handlungsspielraum haben.
Ich warte noch auf Antwort wie das mit FTA-Receiver jetzt ist,wo ein empfang ja nicht möglich ist.
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Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse...
...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP!
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