Zitat:
Original geschrieben von Marc
Ich würde spontan mutmaßen, du missverstehst hier die Bedeutung des "Betroffenseins":
E-Mail als taugliches TatOBJEKT (DAS wird veröffentlich)?
Oder E-Mail und Foren als mögliche Modalität der Tatbegehung (DORT wird veröffentlich)?
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E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis und somit ist die Veröffentlichung auch ansatzweise ohne Zustimmung vom Absender nicht erlaubt, imho.......
Sloter