Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.09.2006, 13:29   #54
Sloter
Inventar
 
Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Marc
Ich würde spontan mutmaßen, du missverstehst hier die Bedeutung des "Betroffenseins":

E-Mail als taugliches TatOBJEKT (DAS wird veröffentlich)?
Oder E-Mail und Foren als mögliche Modalität der Tatbegehung (DORT wird veröffentlich)?

E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis und somit ist die Veröffentlichung auch ansatzweise ohne Zustimmung vom Absender nicht erlaubt, imho.......

Sloter
Sloter ist offline   Mit Zitat antworten