Zitat:
Original geschrieben von m@rio
@Marc:
Hmm. Irgendwie wird das jetzt seeehr Offtopic. Leider hast du PN deaktiviert.
AFAIK bezog man sich, in dem mir bekannten Fall, auf §77 UrhG.
(1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers [...] verletzt würden.
Zumindest auf internet4jurists.at legt man das so aus, daß davon auch E-Mails und Foren (Öffentlichkeit) betroffen sind.
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Ich würde spontan mutmaßen, du missverstehst hier die Bedeutung des "Betroffenseins":
E-Mail als taugliches TatOBJEKT (DAS wird veröffentlich)?
Oder E-Mail und Foren als mögliche Modalität der Tatbegehung (DORT wird veröffentlich)?
Gerade die Nennung der Foren scheint klarzumachen, dass dort die Tat geschieht. Denn was in einem Forum steht, kann nicht noch einmal "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden".
Deshalb ist die § 77 UrhG (AT) nicht automatisch verletzt, weil irgendwie ein Forum und eine E-Mail im Spiel ist. Damit brauchst weiterhin eine besonders vertrauliche Nachricht des Geschädigten: "Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen". Damit sind doch offensichtlich höchstpersönliche Äußerungen aus der privaten Lebensentfaltung gemeint.
Ich sehe einen großen Unterschied zwischen den Tagebucheinträgen einer Personen und kurzen Kundenmitteilungen, die die Person als Berufstätiger gemacht hat. § 77 UrhG soll doch wohl offensichtlich die Lücke schließen, dass Informationen höchstpersönlich oder geradezu intim sind, aber gleichzeitig nicht urheberrechtlich geschützt sind?
Darüber hinaus musst du noch folgende Einschränkung beachten: Die Veröffentlichung muss auch den „berechtigte Interessen des Verfassers“ widerstreben. Auch das sähe ich hier nicht.
Ich denke, man müsste schon genau die von dir angedeuteten Fälle kennen und dann genau die entsprechenden Normen lesen.
Übrigens bin ich unter
marc@flightxpress.de zu erreichen, jetzt aber erst einmal nicht mehr da.
