@Marc:
Hmm. Irgendwie wird das jetzt seeehr Offtopic. Leider hast du PN deaktiviert.
AFAIK bezog man sich, in dem mir bekannten Fall, auf §77 UrhG.
Zitat:
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(1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers [...] verletzt würden.
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Zumindest auf internet4jurists.at legt man das so aus, daß davon auch E-Mails und Foren (Öffentlichkeit) betroffen sind.