Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.09.2006, 13:18   #44
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard

Zitat:
Original geschrieben von m@rio
...man beachte, daß es äusserst unhöflich und rechtlich bedenklich ist, Mails und den Namen von Personen ohne deren Ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen.
Hallo Mario,

du hast den Beitrag ja auch den Moderatoren gemeldet. Ich weiß nicht, ob Kollegen von mir ihn löschen möchten, ich sehe jedenfalls keine Veranlassung dazu und halte auch deine Begründung für unzutreffend:

Es gibt keine Regelung, dass eine Namensnennung „genehmigt“ sein muss und ansonsten „unerlaubt“ wäre. Allein die Nennung des Namens des Mitarbeiters ist meinen Augen problemlos. Ohnehin wäre das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade bei beruflich veranlasster Kommunikation wohl anders auszulegen. Und es müsste auch schon eine merkwürdige Firma sein, die den Mantel der Anonymität über ihre Mitarbeiter werfen möchte.

Richtig ist, dass E-Mails urheberrechtlich geschützt sein können. Dazu muss der Inhalt jedoch eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Es muss sich um eine eigene, geistige Leistung, eine Erschaffung eines Werkes, handeln. Die hier einkopierte, bloße Mitteilung über eine Benachrichtigung bei Problemen erfüllt sicher nicht die Schöpfungshöhe, um die E-Mail als Werk durch das Urheberrecht schützen zu lassen.

Damit erscheint mit der Beitrag insgesamt rechtlich unproblematisch.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten