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Alt 01.09.2006, 05:01   #1
RaistlinMajere
Inventar
 
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Standard gewährleistungsrecht: rechtliche definition von "wandlung"

hallo zusammen,

ich habe derzeit leider einen gewährleistungsfall vorliegen und habe beim studium der entsprechenden paragraphen im gewährleistungs- und konsumentenschutzgesetzt leider festgestellt, daß der begriff "wandlung" dort nicht näher ausgeführt wird.

kann mir jemand vllt. sagen, was man darunter genau versteht und, besser noch, auch eine verlässliche quelle dazu angeben?

mMn gibts 2 varianten:

wandlung=auflösung des kaufvertrags=

a) geld, das man damals bezahlt hat, wird zurückerstattet (d.h. der vollständige kaufpreis)

b) (geld, das man damals bezahlt hat)-wertminderung durch gebrauch wird zurückerstattet

welche davon (wenn überhaupt) trifft zu?
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
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