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Alt 31.08.2006, 22:27   #8
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Hallo Honk,
mein Sohn hatte gestern praktische Prüfung L17 (bestanden ), mußte aber, wegen Zeitüberschreitung (1 Jahr Gültigkeit der ärztl. Untersuchung) diese vor ca. 1 Woche nochmals machen lassen.
Ich habe ihm den letzten "Brillenzettel" vom Optiker mitgegeben, auf dem die Brillendaten stehen, und das hat genügt.
Es gibt bei der Behörde eine Liste welche Ärzte befugt sind, such Dir einen raus der schneller einen Termin hat und ohne Augenarztbescheinigung.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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