Zitat:
Original geschrieben von spock123
Du hast sogar Anspruch auf Erstattung deiner Rücksendekosten. Und genau an dem Punkt gibt es einige Shops, die erstmal nur den reinen Warenwert erstatten.
|
Nach EU-Recht müssen die Rücksendekosten erstattet werden, nach deutschem Recht (noch) nicht. Ein entsprechendes BGH-Urteil liegt meines Wissens nach derzeit gerade zur Prüfung vor dem EuGH.
Der Fairness gegenüber dem Händler (auch online) würde ich solche "Testbestellungen" vorher absprechen. Anliegen schildern und dann sollte das in der Regel sehr kulant und für
beide günstig ablaufen.