Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
ein privatverkäufer ist nicht gewährleistungspflichtig, basta! Solange du ihm nichts verschwiegen hast kann er sich brausen gehen. Noch dazu wo du das teil als defekt verkauft hast. Jede wette der hat noch mit keinem anwalt gesprochen weil der hätte ihn nur ausgelacht.
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In meiner bescheidenen Eigenart

als Jurist, der für verschiedene Magazine wie WCM, SPIEGEL Online, c’t … schreibt, möchte ich dazu schnell klarstellen:
Verkauf jemand als Privater eine Sache, so ist er sehr wohl gewährleistungspflichtig. Einzig darf der Private im Vergleich zum Gewerblichen die Gewährleistung ausschließen. Sie ist aber nicht generell ausgeschlossen.
Noch ein paar weitere Gedanken:
Das Geräte wurde ja nicht als per se defekt verkauft. Die Defekt beim Käufer hat doch nichts mit dem Defekt in der Beschreibung zu tun? Im Gegenteil nennt die Artikelbeschreibung ja noch den Umstand, dass das Ding bis zuletzt funktionierte …
Ob der Verkäufer das Ding abholen, oder der Käufer es zurückbringen muss, ist eine sehr interessante Sache. Ich denke, ersteres.