Zitat:
Original geschrieben von xpla
W
Bis hierhin wäre das Ganze kein Problem nur ...:
Das was du nicht hättest machen sollen, war den Schlauch zu ersetzen. Ich glaube ab jetzt wird es nämlich kompliziert. Durch das Ersetzen hast du ja indirekt zugegeben, dass du a) Mängel verschwiegen hast und vorallem b) dass du doch Gewährleistung gibst!
So ich selbst möchte darauf hinweisen, dass dir im konkreten Fall (Brief von Anwalt des Käufers) nur ein Anwalt hier genaue, rechtssichere Auskunft geben kann.
|
richtig!
denn mit verkauf des schlauches fängt die Gewährleistung wieder an,nämlich auf den Schlauch.
Und wenn jetzt Schäden durch den Schlauch entstehen,bist du haftbar.
ausser du hast den schlauch ohne gewährleistung verkauft.
du könntest nur den Käufer schadhafte Montage nachweisen,um aus dem schlamassel rauszukommen.