solange die dir nicht nachweisen können dass der mangel von anfang an bestand und du drüber bescheid wusstest sehe ich keine gefahr für dich (da privatverkauf gewährleistung ausschließt) - wird für ihn schwer zu beweisen sein.
Ausserdem hast du geschrieben, der käufer hat sich erst einige zeit später gemeldet, somit kann der defekt erst später aufgetreten sein /und das ist auch recht wahrscheinlich, sonst wär er ja kurz danach schon gekommen. alles andere wie er hat das gerät erst später eingebaut usw. ist blabla (selber eingebaut? vielleicht hat ers ja dabei kaputt gemacht? vielleicht beim transport kaputt geganegen)
du hast doch sicher auch noch einen zeugen, der bestätigen kann, daß er bei dir tadellos funktioniert hat
